logo
Bahia-Blick  Nachrichten
Bahia-Blick        Wetter             Ferienorte               Kontakt             Home

 

 

 


 

 

 

Hitzewelle in Süd und-Zentralspanien

Spanien stöhnt unter einer Hitzewelle. Weil die Temperaturen teilweise über 40 Grad erreichen, riefen die Gesundheitsbehörden gestern für weite Teile des Landes Hitzealarm aus.
Betroffen sind vor allem Madrid, Toledo, Sevilla und Córdoba. Ursache für die Hitze ist der heiße Wind aus Nordafrika, so der Wetterdienst. Die Behörden riefen die Menschen auf, die Sonne zu meiden, leichte Kleidung zu tragen und viel Wasser zu trinken. Bei uns an der Costa-Brava herrschen noch moderate Temperaturen.
Trotzdem sollte man hier auch vorsichtig sein und sich nicht ungeschützt längere Zeit in der Sonne aufhalten.

 

SPANIEN WILL EINSPEISEVERGÜTUNG FÜR SOLARSTROM DRASTISCH SENKEN

Original-Pressemitteilung vom 24.07.2008 Herausgeber: Rödl & Partner

- Einspeisetarif sinkt bis zu 35 Prozent
- Gesetzentwurf sieht Einschränkungen für Anlagenbetreiber vor
- Spanien-Experte Abegg: "Chancen für Solarindustrie werden erheblich erschwert"

Madrid (iwr-pressedienst) - Der spanische Generalsekretär für Energie, Pedro L. Martín Uribe, hat am 18.07.2008 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der erhebliche Einschränkungen bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen und der Einspeisevergütung für Solarstrom in Spanien vorsieht. Der Einspeisetarif soll danach abhängig vom Anlagetyp um bis zu 35 Prozent sinken. Die maximale Leistung von Photovoltaikanlagen wird ebenso beschränkt wie die maximale Vergabe von Leistungskapazitäten.

"Geplante Investitionen in Photovoltaikprojekte in Spanien müssen dringend auf den Prüfstand", erklärt Georg Abegg, Partner und Leiter der Rechtsberatung der internationalen Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner in Madrid. "Für Projekte, die nach dem 29.09.2008 eingetragen werden, besteht kaum noch Planungssicherheit. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, drohen der Solarindustrie in Spanien erhebliche Schwierigkeiten. Davon werden insbesondere auch die bisher erfolgreichen Investoren aus Deutschland betroffen sein."
Der Entwurf betrifft Anlagen der Gruppe b.1.1. des Artikels 2 des Königlichen Dekrets 661/2007, welche ihre endgültige Eintragung in das Register der Energieproduzenten erst nach dem 29.09.2008 erhalten. Anstelle der bisherigen Unterscheidung nach der Leistung der Anlage ist die Höhe des Vergütungstarifes zukünftig davon abhängig, ob es sich um eine Dachanlage oder eine Bodenanlage handelt. Die Einspeisevergütung sinkt auf 33 Cent/kW für Dachanlagen und 29 Cent/kW für Bodenanlagen. Dies entspricht einer Reduzierung um bis zu 35 Prozent gegenüber den derzeit geltenden Tarifen. Bei Dachanlagen muss die Anlage mindestens 50 Prozent der Summe des jährlichen Stromverbrauches des Gebäudes, auf welchem sie aufgestellt wird, erzeugen. Die maximale Leistung der Anlagen, welche in das Register zur Vergütungszuweisung eingetragen werden, darf für Dachanlagen höchstens 2 MW und für Bodenanlagen höchstens 10 MW betragen.

Darüber hinaus wird die Errichtung neuer Photovoltaik-Anlagen durch zusätzliche bürokratische Hürden erschwert. Spanien führt ein Register zur Vergütungszuweisung ein, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen. Projekte mit derselben Katasterreferenz werden als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt angesehen. Auf diese Weise soll eine Aufsplittung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze verhindert werden.

Die zu vergebende Leistungskapazität wird in Vergaberunden aufgeteilt. Insgesamt sollen jährlich vier Vergaberunden stattfinden. Die Reihenfolge der Kapazitätszuweisung richtet sich nach dem Einreichungsdatum des Antrages. Anträge, welche in der jeweiligen Vergaberunde keine Leistung mehr zugewiesen bekommen, da das Kapazitätskontingent erschöpft worden ist, rutschen automatisch in die nächste Vergaberunde. Die maximale Vergabeleistung im ersten Jahr beträgt für Dachanlagen insgesamt 200 MW (50 MW pro Vergaberunde), für Bodenanlagen insgesamt 100 MW (25 MW pro Vergaberunde). Damit sinkt die geförderte Gesamtkapazität auf 300 MW/Jahr. Ab dem zweiten Jahr und in den Folgejahren wird die Leistungskapazität der vorangegangenen Vergaberunden um denselben Gesamtprozentsatz erhöht oder reduziert, um welchen sich der Vergütungstarif im vorangehenden Jahr entsprechend erhöht oder reduziert hat.

Wird das Leistungskontingent in einer Vergaberunde bereits gänzlich erschöpft, so reduziert sich der Vergütungstarif in der nächsten Vergaberunde um ca. 2,5 Prozent. Umgekehrt erhöht sich der Vergütungstarif um ca. 2,5 Prozent, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Vergaberunden nicht jeweils mindestens 50 Prozent der Kapazität erschöpft werden.

Nach Eintragung im Register zur Leistungszuweisung verfügt der Antragssteller über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten, welcher in Ausnahmefällen um vier Monate verlängert werden kann, um die endgültige Eintragung im Register der Energieproduzenten (RIPRE) zu erlangen. Andernfalls wird die Eintragung im Register zur Vergütungszuweisung gelöscht.


Ihr Ansprechpartner:
Georg Abegg, Rechtsanwalt, Partner, Rödl & Partner Madrid
Tel.: +34 (91) 5 35 99 77, E-Mail: mailto:georg.abegg@roedl.es

 

 

Neue Webcam an der Hafeneinfahrt Empuriabrava

Hier der Link :

Und für etwas kleinere Bildschirme :

http://212.170.106.36:4002/view/view.shtml?imagePath
=/mjpg/video.mjpg&size=1

 

 

Mitteilung der VEREINIGUNG DER EIGENTÜMER IN EMPURIABRAVA

Die Eigentümervereinigung in Empuriabrava, die kürzlich konstituiert wurde, um die Rechte der Grundstücks- und Liegeplatzeigentümer in Empuriabrava zu verteidigen, arbeitet mit “Asociación de Empresarios Turísticos “Tot Comerç” zusammen und will das Ausmaβ der vom Konzessionär unternommenen Schritte bekannt machen. Gleichzeitig hat die Vereinigung mit verschiedenen gerichtlichen Einrichtungen Kontakt aufgenommen, um ein legales, von Rechtsanwälten und professionellen und unabhängigen Juristen ausgearbeitetes Gutachten zu erhalten. Dieser soll eine Ausgangsbasis für zukünftige Schritte und Entscheidungen seitens der Eigentümer und Firmen, zur Verteidigung deren Interessen in dem erwähnten Prozess bieten.

Inzwischen, solange bis das Gutachten eintrifft, haben wir ein erstes, vorläufiges Gutachten ausgearbeitet, das unsere Auslegungen und Befürchtungen zusammenfasst und wir hoffen auf die Mitarbeit der interessierten Stellen, damit eine maximale Verbreitung dieses Schreibens erreicht werden kann.

 

Vorläufiges Gutachten zum “Prozess der Regulierung der Liegeplätze“


Die Kanäle und der Hafen in Empuriabrava werden durch ein Konzessionssystem
verwaltet. Der derzeitige Konzessionär ist “Port d’Empuriabrava, s.a.” und die
betreibende Firma ist “Cegra Internacional, s.l.”, wobei es nicht klar festliegt,
welches genau die Tätigkeitsbereiche und die Verantwortung ein jeder dieser Firmen sind.
“Port d’Empuriabrava, s.a.” versucht schon seit mehr als einem Jahr, einen fälschlich bezeichneten ’Regulierungsprozess’ einzuleiten, der, nach den vom Konzessionär selbst zur Verfügung gestellten Gutachten und Dokumentationen, aus fünf Schritten besteht und die der Benutzer befolgen muss:

1. Registrierung der Benutzer;
2. Zahlung der Quote für die Einschreibung;
3. Einbringen der Dokumentation über die Rechte der Liegeplätze;
4. Unterschreiben eines Vertrags bei Übertragung der Rechte; und
5. Zahlung der Quote für die Gemeinschaft.


In Bezug auf Obengenanntes kann man folgende Klarstellung geben:


1. Nicht der Benutzer ist verpflichtet ist sich einzuscheiben, sondern der
Konzessionär ist verpflichtet, über ein “Benutzerregister” zu verfügen.

2. Die Tatsache, dass man sich einschreibt oder Daten bekannt gibt, verursacht
weder Ausgaben, noch besteht ein Recht, dafür eine Einschreibequote
einzunehmen. Daher ist auch der Anspruch auf 15 Euros pro Quadratmeter an
Wasserspiegel vollkommen ungerechtfertigt.

3. Es ist wichtig die Dokumentation bereitzuhaben, um jederzeit die erhaltenen
Rechte rechtfertigen zu können;

4. Ein Nutzungsrecht über einen Liegeplatz hängt nicht von dem guten Willen
des Konzessionärs ab, dieses anzuerkennen. Und jegliches gerichtliche
Gutachten, das der Konzessionär bis zum heutigen Datum eingeholt hat, ist
nicht mehr als eine
“Interpretation de parte” (einseitige Interpretation). Die Meinungen der
befragten Juristen sind sehr gegensätzlich im Vergleich zu der, vom
Konzessionär dargestellten Version. Daher wäre einerseits ein gerichtliches
Gutachten nötig und andererseits, eine Stellungsnahme der öffentlichen
Verwaltung. Abgesehen davon steht es dem Konzessionär in keiner Weise zu, “
ein Recht nicht anzuerkennen ” oder “ ein Verbot über einen Liegeplatz zu
verfügen”;

5. Vor Forderungen wie Zahlungen für Gemeinschaftsquoten, Einstufungen der
Benutzer und Androhungen von Zuschlagszahlungen müssen erst die formalen
Requisiten erfüllt werden, und das hat der Konzessionär bisher noch nicht
getan.

 

Nichterfüllen seitens de Konzessionärs:

1. Der Konzessionär war nach der ersten Übergangsbestimmung zur Regelung der
“Inneren Marinas”: “Reglamento de Marinas Interiores de Catalunya (Dekret
17/2005 vom 8. Februar) verpflichtet, innerhalb der Frist von einem Jahr
(d.h. vor Ende Februar 2006) folgendes einzubringen: einen Plan zur
Begrenzung der Zone für den Hafen-Service, eine Studie über den
Wartungszustand der Kanäle und des Hafen-Service, eine Wirtschafts- und
Finanzstudie über den Zeitraum in dem sie Konzessionär sind, mit einer
genauen Aufstellung von den anwendbaren Tarifen für die verschiedenen
Konzepte, mit einer Definition der Elemente über die sie verfügen, einer
genauen Aufstellung der Mitgliedsquotenanteile an Gemeinschaftskosten und
Kosten der “Inneren Marina“. All das hat der Konzessionär NICHT eingebracht.

2. Der Konzessionär war nach derselben oben genannten Bestimmung
verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten (d.h. vor Ende August 2006), die
gesamte Dokumentation im Zusammenhang mit der Registrierung der
Benutzer und der Benutzergemeinschaft einzubringen, und es ist klar
ersichtlich, dass er dies ebenfalls NICHT getan hat.

3. Der Konzessionär war seit schon sehr Langem verpflichtet, die Wartung und
die Sicherheit in den Kanälen von Empuriabrava zu garantieren, und wie es
von jedermann ersichtlich ist, befinden sich die Kanäle in einem
vernachlässigten Zustand. Der Konzessionär kann sich nicht damit
herausreden, dass die Benutzer nicht bezahlt hätten, wenn er in 28 Jahren
nicht fähig war, die ihm im Laufe der Zeit von verschiedenen Verwaltungen
auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und auβerdem unfähig
war, ein Benutzerregister zu erstellen.

4. Der Konzessionär hat weder die “Betriebsverordnung (reglamento de
explotación)”, noch das “Maβgebliche Recht der Benutzergemeinschaft (régimen
jurídico de la comunidad de usuarios)” im Grundbuch eingetragen (Artikel 100
des katalonischen Hafengesetzes, Artikel 20 der Regulierung der “Inneren
Marina”)

 

Ziele der Eigentümervereinigung:

 

1. Der Groβteil der Eigentümer in Empuriabrava ist sich darüber bewuβt, dass die
Wartung der Kanäle mit Kosten verbunden ist und dass diese unabhängig sind, von
schon an das Rathaus bezahlten Gebühren und Steuern. Daher würde man es gerne
sehen, wenn ein System einführt würde, und man sich so an den Kosten beteiligt,
solang dabei Folgendes beachtet wird:
a. Die reine Verfügbarkeit eines Liegeplatzes
b. Der wirkliche Gebrauch eines Liegeplatzes

2. Ein System zur Beteiligung an den Kosten muss absolut transparent, gerecht und
verständlich sein, jeglicher Versuch eine unverständliche, willkürliche und
undurchsichtige Zahlungsverpflichtung aufzuerlegen, bei der man nicht sieht “wer
was einnehmen will, wie oft, und in welchem Konzept” wird deshalb abgelehnt.

3. Die Tatsche, dass ein System zur Beteiligung an den Kosten akzeptiert wird, muss unabhängig sein von eventuellen Rechten, die ein Eigentümer über einen Liegeplatz aufweisen oder nicht aufweisen kann, sowie auch von jeglicher gerichtlicher Erwägung oder der Diskussion über dessen Inhaberschaft.

4. Wir drücken ausdrücklich unser Ablehnen gegenüber Nötigung, Bedrohung, oder
Versuch des Betrugs aus, so wie sie aus der Dokumentation hervorgehen, die der
Konzessionär selbst den Anliegern und Firmen bis zum heutigen Tag zur Verfügung
gestellt hat und fordern den Konzessionär auf, sein Verhalten im Zusammenhang mit dem von ihm eingeleiteten Prozess neu zu überdenken.

5. Wir bieten unsere Mitarbeit an, um zu dauerhaften Vereinbarungen zu kommen, die die Rechte der Eigentümer miteinbeziehen und garantieren, nicht nur in dem
Zeitraum der Konzession, sondern auch darüber hinaus.

6. Wir fordern hiermit das Rathaus ausdrücklich dazu auf, sich für die Verteidigung der Rechte der betroffenen Eigentümer einzusetzen, zu sehen, dass die Schritte des
Konzessionärs Konfusion, Verlust von Wert der jeweiligen Grundstücke und
Verunsicherung bei den, mit Tourismus, Immobilien und Nautik arbeitenden Firmen
auswirken und dass es seine derzeitige Position, nämlich den Schutz der Interessen
des Konzessionärs, aufgibt.

Die Eigentümervereinigung in Empuriabrava
Info-Tel.: 608 659 602

 

Wenn sie dir sagen, dass du unterschreiben sollst,
SAG vorläufig NEIN!

Das Unterschreiben und Übergeben von Daten von Liegeplätzen oder Grundstücken in Empuriabrava an den Konzessionär Port d’Empuriabrava, SA oder irgendeine andere mit ihm verbundene Firma, kann sehr gravierende Folgen für Ihre Eigentümerrechte und/oder Ligeplatznutzungsrechte haben. Informieren Sie sich bevor Sie unterschreiben!

Eigentümervereinigung Empuriabrava
Weitere Information:
Tel: 608 659 602 (Montag bis Samstag, von 9.30 bis 12.30)


E-Mail: apempuriabrava@yahoo.es

 

 

Auf der von der Eigentümervereinigung Empuriabrava eigens dafür eingerichteten Webseite, können Sie noch mehr Dokumente zu diesem Thema einsehen.

Es wird in allen Sprachen angeboten. Ausserdem ist auch jeweils ein PDF Dokument vorhanden, sodass sie alles komfortabel ausdrucken können.

Hier der Link zur Seite : http://ap-empuriabrava.com/index_de.php

 

 

 

 

Spanischer Immobilienkonzern Martinsa-Fadesa pleite

Tausende bangen um ihre Wohnungen.

Die spanischen Immobilienkrise hat den größten spanischen Immobilienkonzern Martinsa-Fadesa schwer getroffenen.
Es wurde Konkurs angemeldet.

Das Unternehmen schaffte es nicht einen weiteren Kredit über 150 Millionen Euro zu beschaffen, um eine bereits ausgehandelte Refinanzierung in Höhe von vier Milliarden Euro abzusichern.

Nach Pleite bangen nun Tausende Familien um ihre Wohnungen. Fast 13.000 von dem Unternehmen in Spanien und anderen Ländern bereits verkauften Immobilien sind nach Presseberichten noch nicht fertiggestellt.

Der Konzern versicherte zwar , dass die Wohnungen fertiggestellt würden ,was aber letztendlich in der Hand des Insolvenzverwalters liegt, der darüber entscheiden muss.

 

 

 

Air Berlin bietet mehr Flugverbindungen innerhalb von Spanien

Die Air Berlin will innerhalb Spaniens zirka 50 Flugverbindungen mehr anbieten. Im Winterflugplan 2008/2009 wird es ausserdem 70 innerspanische Verbindungen geben, teilt das Unternehmen mit. Damit reagiert die Fluggesellschaft auf die stetig steigenden Anfragen deutscher Spanienfans.

 

 

ADAC: In Spanien tanken ist am billigsten

Spanien hat im Moment europaweit die niedrigsten Spritpreise, gemäss ADAC, München. Im Schnitt kostet der Liter 1,19 Euro Superbenzin und 1,25 Euro pro Lieter Diesel. Günstigeren Sprit gebe es an keinem anderen europäischen Touristenziel. Zum Vergleich: In Deutschland kostet ein Liter Superbenzin laut ADAC im Schnitt 1,55 Euro, für Diesel würden 1,50 Euro verlangt.

 

Kulturspaziergänge

Treffpunkt 9.30 Uhr vor dem Restaurant Mulan/St. Margarita.
Anfahrt mit privatem Pkw (Absprache von Mitfahrten erwünscht).

17.07.08: Aus der Geschichte von Roses. Führung durch die Zitadelle und das Museum.
Kosten für Führung (ohne Eintritt): Euro 7.-/Paare 10.-.

24.07.08: Abenteuerfahrt durch eine Riesenfestung. (Deutsche) Führung durch Sant
Ferran in Figueres ( Fahrt mit Jeep um die Festung und mit Boot durch die unterirdischen Wasserreservoirs).
Kosten: Euro 20.-
Begrenzte Teilnehnehmerzahl.
Anmeldung bis 22.07.

Anmeldung und Info: Dr. W.Janzen, Tel. 972 459 526

Danach Sommerpause. Wiederaufnahme der Kulturspaziergänge im September.

 

 

 

Schlechter Start in den Sommerschlußverkauf

Der Sommerschlussverkauf der am 07/07/2008 begann, wurde bisher schlecht bis gar nicht angenommen. Die Leute tummeln sich lieber am Strand und geniesen die Sonne. Lediglich die Kleiderboutique Zara in Barcelona war gestern, Sonntag, das einzige Geschäft, wo sich an der Kasse eine Schlange wartender Kunden bildete.
Dies war natürlich für die Geschäftswelt ein schlechter Auftakt in den Sommerschlussverkauf, wo sich gerade der Einzelhandel Verkaufszunahmen zwischen 10 und 20% verspricht.
Gut zu wissen, dass der Sommerschlussverkauf ja noch bis 31. August andauert.

 

 

Wasser aus der Muga

Findige Einheimische holen sich ihr Wasser für den Garten oder das Schwimmbad direkt aus der Muga.

So gesehen heute morgen auf der Flussdurchfahrt durch die Muga in Empuriabrava.

 

 

Wasserknappheit

Zur Erinnerung -

Empuriabrava hat immer noch Ausnahmezustand II

Die Stauseen in Katalonien sind zwar zum größten Teil gut gefüllt, jedoch der in Boadella (Zone Muga) nur zu 34%.

Im restlichen Katalonien sind die Beschränkungen reduziert worden.
Zona Muga, dazu gehört Empuriabrava, ist aber nach wie vor mit Einschränkungen für den Ausnahmezustand II belegt.

Hier das offizielle Informationsblatt vom Rathaus Castello de Empuries.

1

 

 




 

 

 

 

 

 

1

 
aelogo
 
dw
 
1
 
wings
 
-
 
colonia
 
a
 
-
 
elra
 
p
 
pap
 

mara

 
   
   

 


Ereignisse aus aller Welt